PHD-Entsorgungskonzept
"Das PHD-Entsorgungskonzept für restentleerte Transport- und Verkaufsverpackungen"
1. Aufgaben der Endverbraucher (Entleerer):
1.1 Die Endverbraucher sind verpflichtet, eine Restentleerung der Verpackungen in Abhängigkeit vom Füllgut vorzunehmen: Die Verpackungen müssen restentleert, d.h. die Verpackungen müssen tropffrei, spachtelrein, rieselfrei sein.
1.2 Es darf nur gespült werden, wenn eine derartige Anlage für einen solchen Arbeitsgang zugelassen ist.
1.3 Vor dem Transport und der Übergabe an die Annahmestellen sollten die Behälter mit Öffnung nach unten in ein entsprechendes Abtropfgestell oberhalb einer geeigneten Auffangwanne bzw. eines Auffangbehälters gestellt werden, um so restentleert zu werden.
1.4 Die restentleerten Verpackungen sollten vor dem Transport so gelagert werden, dass keine Feuchtigkeit eindringen kann.
1.5 Auf eine trockene Anlieferung der Verpackung ist zu achten.
1.6 Die Verpackungen sind ohne Vermischungen und frei von Fremdstoffen anzuliefern.
Zusätzliche Information
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